Auszug aus der EN ISO 10535 Anhang A:
Die periodische Überwachung eines Liftes sollte in den vom Hersteller
angegebenen Intervallen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich.
Periodische Überwachung bedeutet Sichtprüfung (besonders der tragenden
Teile und des Hebemechanismus mit den Befestigungen, Bremsen, Steuerungen,
Sicherheitsvorrichtungen und des Körperstützsystems) sowie Funktionsprüfungen
und Maßnahmen im Rahmen der Wartung, die z.b. für Einstellungen
der Bremsen und das Anziehen von Befestigungselementen erforderlich sein
können...
Anmerkung: mit dem Begriff Körperstützsystem ist der Sitzgurt
gemeint.
Darf ich eine Prüfung durchführen?
Die periodische Überwachung sollte von einer Person durchgeführt
werden, die ausreichend und richtig geschult wurde und mit dem Aufbau sowie
der Verwendung und der Pflege des Liftes vertraut ist.
Wer ist verantwortlich?
Generell gilt: der Besitzer ist für die Geräte und die Handhabung
der Geräte verantwortlich.
Er kann zwar die Wartung und den Kundendienst durch z.b. vertragliche Vereinbarung
an Dritte abgeben, ist jedoch immer in vollem Umfang für den Betrieb
des Gerätes verantwortlich.
Anmerkung: in unserem Fall bedeutet dies, dass der Besitzer (Betreiber)
für jährliche Überprüfung und ggf. Wartung der Geräte
verantwortlich ist, ebenso wie für die Überprüfung der Sitzgurte
vor jedem Gebrauch (Sichtprüfung). Er muss den Benutzer / Bediener
im Umgang schulen und unterweisen.
Wer zahlt für eine Prüfung?